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Die Krux mit den Terminen



Liebe Hundefreunde,

 

bisher bin ich in meiner Praxis (von wenigen Notfällen abgesehen), einer rein Terminbasierten Praxis, sehr kulant mit kurzfristig abgesagten oder gar ohne Absage einfach nicht wahrgenommenen Terminen, umgegangen.

Hundebesitzer, die aus gesundheitlichen Gründen ihrer Hunde oder die selbst aus dringenden gesundheitlichen oder familiären Gründen oder aus welchen Gründen auch immer, ihren Termin nicht einhielten, hatte ich in der Vergangenheit nur selten Ausfallhonorare in Rechnung gestellt.


In letzter Zeit wurde zuletzt von verschiedener Seite immer wieder beklagt, dass ich kaum Termine zur Verfügung stelle. Ich erlebe tatsächlich eine sehr hohe Nachfrage insbesondere nach Terminen für die Physiotherapie von notleidenden und dringend Behandlung suchenden Hundebesitzern für ihr Tier. Mir ist es bewusst, dass ich kein Tierarzt bin, ich nehme meinen Beruf aber sehr ernst und versuche jedem einzelnen nach bestem Wissen und Gewissen zu helfen.  


Auf der anderen Seite stelle ich seit einiger Zeit fest, dass immer häufiger Hundebesitzer Termine verbindlich vereinbaren, diese dann entweder ohne Absage nicht wahrnehmen oder sehr kurzfristig aus unterschiedlichsten Gründen dann plötzlich absagen, so dass diese in meiner Praxis häufig zeitaufwendigen und ausführlichen Termine (Ersttermine 90 Min, Folgetermine zwischen 45 – 60 Minuten veranschlagt) dann nicht einmal wegen der Kurzfristigkeit der Absage oder einfachem Nicht-Erscheinen, anderen dringlich anfragenden Hundebesitzern zur Verfügung gestellt werden können. Dieses Phänomen lässt sich zunehmend feststellen. Damit könnte in der Zukunft unterschiedlich umgehen:


Ich könnte zukünftig schon gar keine Termine mehr an neue Kunden vergeben oder ich könnte die Termine auch beim Erstkontakt auf ein Mindestmaß von 60 Minuten begrenzt halten, was in meiner festen Überzeugung, zumindest nach meiner persönlichen Meinung, kaum zu einem guten Behandlungsstandard oder gar guten Erstanamnese führen kann. Deshalb möchte ich gerne meinen Qualitätsstandard so gut wie möglich wahren und nicht durch die Unzuverlässigkeit mancher Menschen zu einem Verhalten gezwungen werden, was mir widerstrebt.


Im Ergebnis ergeben sich auch durch die von einigen Hundebesitzern nicht wahrgenommenen oder nur sehr kurzfristig abgesagten Termine deutlich längere Wartezeiten für alle und vor allen diejenigen, die diese teils sehr dringend benötigen!


Ein weiterer Aspekt, den ich hervorheben möchte: Meine Praxis ist weder ein Verein, der von Spenden lebt, noch ist sie ein Großunternehmen, wie die BMW oder die Anicura, die Millionen € Umsatz fährt. Meine Praxis ist eine „One Woman Show“. Das bedeutet, dass ich nur dann eine Entlohnung für Leistungen erhalte, die mein Patient tatsächlich erfährt. Bei Terminausfällen – ganz gleich aus welchem Grund – erhalte ich nichts!


Das bedeutet für mich: Kommt ein Hundepatient nicht, bleiben Umsätze aus, von denen selbstverständlich auch ich, Versicherungen, Mieten, Energiebezug, Schulungen etc. bezahlen muss. Einnahmen, die auch zur Erhaltung der bisher vorgehaltenen Servicestruktur meiner Praxis erforderlich sind.  Das alles biete ich an, weil ich überzeugt davon bin, dass ich damit ein gutes Behandlungsangebot für meine Patienten vorhalte. Dennoch sind diese (und viele andere) Dinge nicht kostenlos. 


Meiner Praxis entsteht durch verbindlich vereinbarte, aber nicht wahrgenommene oder sehr kurzfristig abgesagte Termine, ein erheblicher finanzieller Schaden. Dies veranlasst mich entgegen bisheriger Gewohnheiten leider ab sofort, konsequent auf Ausfallhonorare für solche Fälle zu bestehen. In juristischer Hinsicht ist dies bereits länger schon möglich und wurde auch zuletzt auch in höheren gerichtlichen Instanzen so bestätigt (Stichwort: Annahmeverzug). Dabei kommt es – auch juristisch – nicht auf die Gründe der Verhinderung an. Soweit der Termin anderweitig besetzt werden kann, entfällt selbstverständlich das Ausfallhonorar. Zweimaliges unentschuldigtes Fernbleiben führt i.d.R. zum Behandlungsabbruch (Ausnahme: Notfall) und ich stelle keine Termine mehr zur Verfügung.


Persönlich bedaure ich diese Entwicklung und auch die daraus notwendig gewordenen Entscheidungen, welche jedoch zu Gunsten derjenigen getroffen wurden, welche eine Behandlung/Beratung in meiner Praxis wünschen, dies auch ernst nehmen und auch zu den vereinbarten Terminen erscheinen. 


Dennoch gehe ich grundsätzlich davon aus, dass auch bei einer guten Planung die Entrichtung von Ausfallentschädigungen für nicht abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine grundsätzlich vermeidbar sein werden.


Dies führt aber dazu, dass ich Ihnen Terminausfälle privat in Rechnung stellen werde, wenn die Terminabsage vor dem vereinbarten Termin nicht innerhalb der in der von Ihnen vorab zugesandten Terminbestätigung bei mir eingeht (24 h vorher – ohne Berechnung von Samstagen, Feiertagen und Sonntagen).


Nur dann nämlich habe ich die Möglichkeit, den Termin an andere Hundebesitzer weiterzugeben. Die Regelung zu dem Ausfallhonorar ist in meinen AGBs bereits enthalten, welche Sie künftig vor Bestätigung eines (ersten) Termins um Unterzeichnung bzw. vorab als Zusendung über das Homepageformular gebeten werden.


Ich bitte um Ihr Verständnis!

 

 

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