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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tierphysio und Reha mit Herz

 

§ 1 - Geltungsbereich

Die Rechtsbeziehungen der Physiotherapeutin von Tierphysio und Reha mit Herz , Alice Hammes, im Folgenden "Therapeutin" genannt, zu den Tierbesitzern bzw. Patientenbesitzern, im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet, bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen.

 

§ 2 - Zustandekommen des Vertrages

Abs. 1: Der Vertrag zwischen der Therapeutin und dem Kunden kommt bereits durch die verbindliche Vereinbarung des ersten Behandlungstermins gem. § 3 Abs. 1 zustande (Behandlungsvertrag für das Tier), gem. § 611 ff. BGB.

 

Abs. 2: Gegenstand des Vertrages ist die physiotherapeutische Behandlung eines Hundes oder eines anderen Kleintieres. Dazu gehören insbesondere die manuelle Therapie und/ oder Akupunktur und/ oder die von der Therapeutin als für den Erfolg der Therapie notwendig angesehene physikalische Therapie (bspw. Laser, Strom, Kaltplasma etc.). Nach ärztlicher Anordnung kann ebenfalls mit Blutegeln, bei entsprechender Indikation, therapiert werden.

 

§ 3 - Termine

Abs. 1: Termine gelten als verbindlich vereinbart, wenn diese persönlich, per Telefon, per Mail oder Handy (Messenger, WhatsApp etc.) von der Therapeutin bestätigt wurden.

 

Abs. 2: Nicht eingehaltene oder zu kurzfristig (weniger als 24 h) abgesagte Termine werden voll berechnet. In dem Falle der nicht rechtzeitigen Absage des Termins durch den Kunden, ist die Therapeutin befugt den Termin für die gebuchte Zeit dem Kunden voll in Rechnung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich den Betrag für nicht rechtzeitig abgesagte Termine in der Höhe der gebuchten Zeit zu entrichten. Eine Zahlungsbefreiung kann zwischen dem Kunden und der Therapeutin in begründeten Ausnahmefällen bilateral vereinbart werden.

 

Abs. 3: Bei Verspätungen eines Kunden zu einem Termin wird die aufgewendete Wartezeit in Rechnung gestellt. Die Therapeutin ist nicht verpflichtet, die Verspätung nachzuholen oder vom Honorar abzuziehen.

 

Abs. 4: Um einen reibungslosen und ungestörten Therapieablauf zu gewähren sowie Beißvorfälle zwischen Hunden zu vermeiden, ist es erforderlich, dass der Kunde pünktlich zum Termin erscheint. Im Falle einer “Überpünktlichkeit” ist das Betreten des Grundstücks und der Praxisräume nicht gestattet. Die Therapeutin holt den Kunden grundsätzlich am Tor des Grundstücks ab. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Therapeutin vor, die Behandlung des Tieres einzustellen.

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Abs. 5: Der Kunde ist verpflichtet die Therapeutin vor einem Termin zu benachrichtigen, wenn das Tier an einer ansteckenden Erkrankung, unter Parasitenbefall leidet und/ oder läufig ist. Die Therapeutin entscheidet im Einzelfall, ob der Termin stattfindet. Die Therapeutin ist bei Ausfall des Termines nicht verpflichtet zeitnah einen Ersatztermin für den ausgefallenen Termin anzubieten.

 

§ 4 – Verunreinigung des Grundstücks und der Praxisräume

Abs. 1: Das Absetzen von Kot und/ oder Urin direkt vor den Praxisräumen und dem Grundstück, insbesondere auf dem Parkplatz und im Eingangsbereich, sowie in den Praxisräumen ist vom Tierbesitzer unbedingt zu unterbinden.

 

Abs. 2: Die Besitzer sind angehalten, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde umgehend zu entfernen. Das Reinigungsmaterial (Kotbeutel bspw.) kann von der Praxis Tierphysio und Reha mit Herz bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden.

 

Abs. 3: Für Verunreinigungen durch Kot oder Urin innerhalb der Praxisräume und im Eingangsbereich der Praxis wird eine Reinigungs- und Desinfektionspauschale in Höhe von 25 Euro in Rechnung gestellt. Ausgenommen sind Welpen bis 7 Monate und neurologisch erkrankte Hunde bzw. Hunde, die an Inkontinenz leiden.

 

Abs. 4: Die Therapeutin behält sich vor, bei wiederholtem Male von Verunreinigungen der Praxisräume, des Grundstücks und des Eingangsbereichs durch dasselbe Tier, die Behandlung des Tieres einzustellen. Ausgenommen sind Welpen und an einer neurologischen Erkrankung leidende Tiere.

 

§ 5– Bezahlung

Abs. 1: Es gelten die Preisangaben auf der Website oder der Infomaterialien von der Tierphysio und Reha mit Herz. Als Kleinunternehmer entfällt die Umsatzsteuerpflicht.

 

Abs. 2: Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich in bar vor Ort zum vereinbarten Behandlungstermin.

 

Abs. 3: Eine Überweisung des Betrages ist in Ausnahmefällen und nur nach Absprache mit der Therapeutin möglich. Der Kunde erhält hierfür eine Rechnung nach den gesetzlichen Vorgaben. Die Rechnung ist grundsätzlich innerhalb von 3 Tagen nach Zugang zu begleichen.

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Abs. 4: Sollten Mahnungen nötig sein, wird für höchstens 2 Mahnungen pro Mahnung eine Gebühr von 5,00 € erhoben. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der angemahnten Frist (maximal 6 Wochen nach Rechnungsstellung), erfolgt die Übergabe des Sachverhaltes an ein Inkassobüro und die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.

 

§ 6 - Informationspflicht des Kunden

Abs. 1: Der Kunde ist verpflichtet, die Therapeutin zu Beginn der Behandlung ausführlich, vollständig und wahrheitsgemäß über den Gesundheitszustand des Tieres, dessen Krankheitsgeschichte, eingenommene Medikamente, behandelnde Tierärzte, Homöopathen etc. zu unterrichten. Nur unter dieser Voraussetzung ist es der Therapeutin möglich, das Tier ordnungsgemäß physiotherapeutisch behandeln zu können.

 

Abs. 2: Verhält sich der Hund vor oder während der Therapie aggressiv, kann die Therapeutin, die Therapie sofort abbrechen. Im Falle des frühzeitigen Abbruchs der Therapie hat der Kunde das Honorar für die gebuchte Zeit/ Therapieeinheit der Therapeutin zu entrichten.

 

Abs. 3: Der Kunde ist verpflichtet die Therapeutin über weitere therapeutische Maßnahmen bei einem anderen Therapeuten (Physiotherapeuten, Chiropraktiker etc.) zu informieren. Die Therapeutin ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn ihrer Meinung nach das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben scheint, insbesondere, wenn der Kunde / die Kundin die Beratungsinhalte und die therapeutischen Maßnahmen der Therapeutin in Frage stellt.

 

§ 7- Behandlung der Tiere

Abs. 1: Die durchzuführende Behandlung des Tieres wird durch die Therapeutin empfohlen und gemeinsam mit den Tierhaltern besprochen und festgelegt. Je nach Verlauf und Erfolg der Behandlung behält sich die Therapeutin eine Änderung und Anpassung der Behandlung in Abstimmung mit dem Tierhalter vor, um eine bestmögliche Genesung des Tieres zu erzielen.

 

Abs. 2: Um einen optimalen Behandlungserfolg zu erzielen, ist die regelmäßige Durchführung von Therapieeinheiten einzuhalten. Die Therapeutin wird dazu eine Empfehlung abgeben. Sollte die empfohlene Regelmäßigkeit vom Kunden nicht eingehalten werden/ eingehalten werden können, kann der Erfolg der Behandlung beeinträchtigt werden. Zudem ist die Mitwirkung des Tierhalters außerhalb der Therapiesitzungen durch ein abgesprochenes Hausaufgabenprogramm empfehlenswert, um die Genesung und den Therapieerfolg zu fördern.

 

Abs. 3: Unter Umständen finden verschiedene Behandlungsmethoden Anwendung, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und kausal funktional nicht eindeutig beweis oder erklärbar sind.

 

§ 8 - Garantieausschluss und Auswirkungen der Behandlung

Abs. 1: Die Therapeutin erbringt die Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Kunden kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Die Therapeutin übernimmt keinerlei Garantie für den Erfolg der Therapie. Sie schuldet lediglich eine Dienstleistung, jedoch keinen garantierten Erfolg. Insbesondere gibt die Therapeutin kein Heilversprechen. Sie übernimmt darüber hinaus keine Haftung für eventuelle Schäden am Tier.

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Abs. 2: Muskuläre oder neuronale Reaktionen, Anpassungsreaktionen des Organismus durch Therapieimpulse, Müdigkeit oder Unruhe, Erstverschlechterungen und ähnliche Reaktionen sind nach den Therapieeinheiten unter Umständen möglich. Bei Auffälligkeiten oder Ungewöhnlichkeiten muss die Therapeutin informiert werden und falls nötig umgehend einen Tierarzt konsultiert werden.

 

§ 9 - Haftung

Abs. 1: Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die an der Therapeutin und an der Praxisausrüstung durch ihn oder durch das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. Die Physiotherapeutin haftet nur für Schäden am Tier, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Soweit es sich um Personenschäden handelt, ist die Haftung auf die Behandlungsgebühr beschränkt. Ebenfalls übernimmt die Therapeutin keine Haftung für die Anwendungsrisiken der physiotherapeutischen Behandlung, über die vor Behandlungsbeginn im Gespräch umfänglich informiert und ausdrücklich hingewiesen wird.

 

Abs. 2: Voraussetzung für die Durchführung eines Termins ist, dass der Kunde für das zu behandelnde Tier eine ausreichende Tierhaftpflichtversicherung unterhält. Die Therapeutin ist berechtigt, den Nachweis der Versicherung zu verlangen.

 

§ 10 - Datenschutz

Abs. 1: Die Daten des Kunden und dessen Tieres werden zum Zweck der internen Weiterverarbeitung gespeichert.

 

Abs. 2: Die Tierphysiotherapeutin unterliegt der Schweigepflicht bzgl. Krankenakten, Behandlungsgesprächen und der Behandlung. Die Tierphysiotherapeutin kann nur in Schriftform (Patientenvollmacht) durch den Kunden davon entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, um Auskünfte vom behandelnden Tierarzt einzuholen, die wichtig sind für die weitere Behandlung.

 

Abs. 3: Im Falle einer gesetzlich Verpflichtung zur Herausgabe der Daten, beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder Erkrankungen oder aufgrund von gerichtlicher oder behördlicher Anordnung auskunftspflichtig ist, entfällt die Schweigepflicht. Dieser Punkt ist ferner nicht anzuwenden, wenn im Zusammenhang mit der Beratung oder Therapie persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

 

Abs. 4: Es gelten ferner die Richtlinien der DSGVO, welcher unter der Seite "Datenschutz" auf dieser Website eingesehen werden können.

 

§ 11 - Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde. Gerichtsstand ist für beide Parteien in Deutschland.

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​§ 12 - Vertraulichkeit

Abs. 1: Alle Parteien verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

 

Abs. 2: Dem Tierhalter ist es weder während der Therapie noch nach Therapieende erlaubt Inhalte der Physiotherapieeinheiten (mündliche und schriftliche / Inhalte aus der Bewegungstherapie / Inhalte aus dem Hausaufgabenprogramm) an Dritte weiterzugeben.

 

Abs. 3: Während der Therapieeinheiten dürfen in Absprache mit der Therapeutin Video aufnahmen, insb. für Übungen für das Hausaufgabenprogramm, getätigt werden. Diese Videoaufnahmen dürfen vom Tierbesitzer nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

Abs 4: Im Falle der Weitergabe der Informationen nach Abs. 2 und 3, wird der Verstoß geahndet und der Tierbesitzer rechtlich zur Rechenschaft gezogen.

 

§ 13 - Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzlage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf eine andere Weise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an der Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorgesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag Lücken haben sollte.

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