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AGBs

§ 1 - Geltungsbereich

Die Rechtsbeziehungen der Physiotherapeutin von Tierphysio und Reha mit Herz - zu den Tierbesitzern bzw. Patientenbesitzern im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet, bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen.

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§ 2 - Zustandekommen des Vertrages

Abs. 1: Der Vertrag zwischen der Therapeutin und dem Kunden kommt bereits durch die Vereinbarung des ersten Behandlungstermins zustande (Behandlungsvertrag für das Tier).

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Abs. 2: Gegenstand des Vertrages ist die physiotherapeutische Behandlung eines Hundes. Dazu gehören insbesondere die manuelle Therapie und/ oder Akupunktur und/ oder die von der Therapeutin als für den Erfolg der Therapie notwendig angesehene physikalische Therapie (bspw. Laser, Strom, Kaltplasma etc.).

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§ 3 - Termine

Abs. 1: Termine gelten als verbindlich vereinbart, wenn diese persönlich, per Telefon, per Mail oder Handy (Messenger, WhatsApp etc.) von der Therapeutin bestätigt wurden.

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Abs. 2: Nicht eingehaltene oder zu kurzfristig (weniger als 24h) abgesagte Termine werden voll berechnet. In dem Falle der nicht rechtzeitigen Absage des Termins durch den Kunden, ist die Therapeutin befugt den Termin für die gebuchte Zeit dem Kunden voll in Rechnung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich den Betrag für nicht rechtzeitig abgesagte Termine in der Höhe der gebuchten Zeit zu entrichten. Eine Zahlungsbefreiung kann zwischen dem Kunden und der Therapeutin in begründeten Ausnahmefällen bilateral vereinbart werden.

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Abs. 3: Voraussetzung für die Durchführung eines Termins ist, dass der Kunde für das zu behandelnde Tier eine ausreichende Tierhaftpflichtversicherung unterhält. Die Therapeutin ist berechtigt, den Nachweis der Versicherung zu verlangen. Weitere Voraussetzung ist, dass sich das Tier entleert hat und in sauberem Zustand befindet.

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Abs. 4: Während Terminen bereitgestellte oder zur Verfügung gestellten Geräte und/ oder Gegenstände sind schonend und pfleglich zu behandeln. Wird durch das Tier ein Schaden an einem Gerät und/ oder Gegenstand verursacht, so haftet der Tierbesitzer für den Schaden.

 

 

§ 4 – Bezahlung

Abs. 1: Es gelten die Preisangaben auf der Website oder der Infomaterialien von der Tierphysio und Reha mit Herz. Als Kleinunternehmer entfällt bei uns die Umsatzsteuerpflicht.

 

Abs. 2: Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich in bar vor Ort zum vereinbarten Behandlungstermin.

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Abs. 3: Eine Überweisung des Betrages ist in Ausnahmefällen und nur nach Absprache mit der Therapeutin möglich.

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§ 5 - Informationspflicht des Kunden

Abs. 1: Der Kunde ist verpflichtet, die Therapeutin zu Beginn der Behandlung ausführlich, vollständig und wahrheitsgemäß über den Gesundheitszustand des Tieres, dessen Krankheitsgeschichte, eingenommene Medikamente, behandelnde Tierärzte, Homöopathen etc. zu unterrichten. Nur unter dieser Voraussetzung ist es der Therapeutin möglich, das Tier ordnungsgemäß physiotherapeutisch behandeln zu können.

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Abs. 2: Verhält sich der Hund vor oder während der Therapie aggressiv, behält sich die Therapeutin vor, die Therapie sofort abzubrechen.

 

 

§ 6 - Behandlung der Tiere

Abs. 1: Die durchzuführende Behandlung des Tieres wird durch die Therapeutin empfohlen und gemeinsam mit den Tierhaltern besprochen und festgelegt. Je nach Verlauf und Erfolg der Behandlung behält sich die Therapeutin eine Änderung und Anpassung der Behandlung in Abstimmung mit dem Tierhalter vor, um eine bestmögliche Genesung des Tieres zu erzielen.

 

 

Abs. 2: Um einen optimalen Behandlungserfolg zu erzielen, ist die regelmäßige. Durchführung von Therapieeinheiten einzuhalten. Die Therapeutin wird dazu eine Empfehlung abgeben. Sollte die empfohlene Regelmäßigkeit vom Kunden nicht eingehalten werden/ eingehalten werden können, kann der Erfolg der Behandlung beeinträchtigt werden. Zudem ist meistens die Mitwirkung des Tierhalters außerhalb der Therapiesitzungen durch ein abgesprochenes Hausaufgabenprogramm empfehlenswert, um die Genesung und den Therapieerfolg zu fördern.

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§ 7 - Garantieausschluss

Abs. 1: Die Therapeutin erbringt die Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Kunden kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Die Therapeutin übernimmt keinerlei Garantie für den Erfolg der Therapie. Sie schuldet lediglich eine Dienstleistung, jedoch keinen garantierten Erfolg. Insbesondere gibt die Therapeutin kein Heilversprechen. Sie übernimmt darüber hinaus keine Haftung für eventuelle Schäden am Tier.

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Abs. 2: Muskuläre oder neuronale Reaktionen, Anpassungsreaktionen des Organismus durch Therapieimpulse, Müdigkeit oder Unruhe, Erstverschlechterungen und ähnliche Reaktionen sind nach den Therapieeinheiten unter Umständen möglich. Bei Auffälligkeiten oder Ungewöhnlichkeiten muss die Therapeutin informiert werden und falls nötig umgehend einen Tierarzt konsultiert werden.

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§ 8 - Haftung

Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die an der Therapeutin und an der Praxisausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. Die Physiotherapeutin haftet nur für Schäden am Tier, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Soweit es sich um Personenschäden handelt, ist die Haftung auf die Behandlungsgebühr beschränkt. Ebenfalls übernimmt die Therapeutin keine Haftung für die Anwendungsrisiken der physiotherapeutischen Behandlung, über die vor Behandlungsbeginn im Gespräch umfänglich informiert und ausdrücklich hingewiesen wird.

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§ 9 - Datenschutz

Abs. 1: Die Daten des Kunden und dessen Tieres werden zum Zweck der internen Weiterverarbeitung gespeichert.

 

 

Abs. 2: Die Tierphysiotherapeutin unterliegt der Schweigepflicht bzgl. Krankenakten, Behandlungsgesprächen und der Behandlung. Die Tierphysiotherapeutin kann nur in Schriftform (Patientenvollmacht) durch den Kunden davon entbunden werden.

Auf die Schriftform kann verzichtet werden, um Auskünfte vom behandelnden Tierarzt einzuholen, die wichtig sind für die weitere Behandlung.

 

 

§ 10 - Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.

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§ 11 - Vertraulichkeit

Abs. 1: Alle Parteien verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

 

 

Abs. 2: Dem Tierhalter ist es weder während der Therapie noch nach Therapieende erlaubt Inhalte der Physiotherapieeinheiten (mündliche und schriftliche / Inhalte aus der Bewegungstherapie / Inhalte aus dem Hausaufgabenprogramm) an Dritte weiterzugeben.

 

 

Abs. 3: Während der Therapieeinheiten dürfen in Absprache mit der Therapeutin Video- aufnahmen, insb. für Übungen für das Hausaufgabenprogramm, getätigt werden. Diese Videoaufnahmen dürfen vom Tierbesitzer nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

 

Abs 4: Im Falle der Weitergabe der Informationen nach Abs. 2 und 3, wird der Verstoß geahndet und der Tierbesitzer rechtlich zur Rechenschaft gezogen.

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§ 12 - Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

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